ASBEST
Asbestsanierung nach TRGS 519
Asbestfasern können durch unsachgemäßen Umgang oder Beschädigung, sowie beim mechanischen Bearbeiten wie z.B. Abschaben, Abschleifen, Abstrahlen oder auch durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden.
Mit zunehmender Erkenntnis der enormen Gesundheitsgefährdung durch Asbest wurde die Produktion und der Gebrauch 1993 in Deutschland komplett verboten.
Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind inzwischen sehr streng und müssen zwingend eingehalten werden (TRGS 519).
In der Asbestsanierung arbeiten wir in zwei Bereichen:
festgebundene Asbestprodukte, wie:
- Erstellung von Abschottungen
- Demontage von Dachabdeckungen aus Asbestzement
- Demontage von Wandverkleidungen aus Asbestzement
- Demontage von AZ-Lüftungskanälen
- Demontage von AZ-Fensterbänken
- Demontage von Floor – Flex – Bodenplatten
- etc.
schwachgebundene Asbestprodukte, wie:
- Demontage von Träger- und Stützenverkleidungen (Promabest)
- Demontage von Wandverkleidungen aus asbesthaltigen Leichtplatten
- Demontage von Brandschutzklappen
- Demontage von Brandschutztüren mit asbesthaltiger Füllung
- Kesselsanierungen (asbesthaltige Schnüre, Kitt)
- Demontage von Trennwänden mit asbesthaltiger Pappe oder Schnüren
- Demontage von Rohrisolierungen mit asbesthaltiger Gipsummantelung
- Demontage von Flachdichtungen
- Demontage von Spritzasbest auf Stahlträgern und – stützen
- Demontage / Abfräsen von asbesthaltigen Bodenklebern
- Demontage von asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen
- etc.
Eigens zum Abfräsen von asbesthaltigem Bodenkleber hat die esbona das sogenannte ESBONA SCHLEIFVERFAHREN (Qualitätsnachweis BT 17.13) entwickelt. Dieses emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 ermöglicht eine saubere, schnellere und vor allem kostengünstigere Entfernung von asbesthaltigen Klebern.
Alle Arbeiten werden natürlich nach TRGS 519 ausgeführt. Sie können sich auf einen sorgfältigen und fachgerechten Umgang verlassen!
