ASBEST
Asbestsanierung nach TRGS 519
Asbestfasern können durch unsachgemäßen Umgang oder Beschädigung, sowie beim mechanischen Bearbeiten wie z.B. Abschaben, Abschleifen, Abstrahlen oder auch durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden.
Mit zunehmender Erkenntnis der enormen Gesundheitsgefährdung durch Asbest wurde die Produktion und der Gebrauch 1993 in Deutschland komplett verboten.
Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind inzwischen sehr streng und müssen zwingend eingehalten werden (TRGS 519).
In der Asbestsanierung arbeiten wir in zwei Bereichen:
festgebundene Asbestprodukte, wie:
- Erstellung von Abschottungen
- Demontage von Dachabdeckungen aus Asbestzement
- Demontage von Wandverkleidungen aus Asbestzement
- Demontage von AZ-Lüftungskanälen
- Demontage von AZ-Fensterbänken
- Demontage von Floor – Flex – Bodenplatten
- etc.
Eigens zum Abfräsen von asbesthaltigem Bodenkleber hat die esbona das sogenannte ESBONA SCHLEIFVERFAHREN (Qualitätsnachweis BT 17.13) entwickelt. Dieses emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 ermöglicht eine saubere, schnellere und vor allem kostengünstigere Entfernung von asbesthaltigen Klebern.
Alle Arbeiten werden natürlich nach TRGS 519 ausgeführt. Sie können sich auf einen sorgfältigen und fachgerechten Umgang verlassen!
